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   OLG Hamm, 15.12.2015 - 15 W 514/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43446
OLG Hamm, 15.12.2015 - 15 W 514/15 (https://dejure.org/2015,43446)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.2015 - 15 W 514/15 (https://dejure.org/2015,43446)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - 15 W 514/15 (https://dejure.org/2015,43446)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erbeinsetzung, Vorerbe, Nacherbe, Nacherbenvermerk, leibliche Kinder

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erbeinsetzung, Vorerbe, Nacherbe, Nacherbenvermerk, leibliche Kinder

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 51; BGB § 2100
    Erklärung der Vorerbin, keine weiteren Kinder mehr gebären zu wollen, nicht ausreichend für das Absehen von der Eintragung eines Nacherbenvermerks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des Nichtvorhandenseins möglicher Nacherben

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 51; BGB § 2113
    Anforderungen an den Nachweis des Nichtvorhandenseins möglicher Nacherben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Grundbuchamt darf annehmen, dass eine 59-jährige Frau noch schwanger werden kann

  • beck-blog (Kurzinformation)

    59-Jährige kann noch schwanger werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grundbuchamt darf annehmen, dass eine 59-jährige Frau noch schwanger werden kann

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Grundbuchamt darf auch noch bei einer 59-jährigen Frau von der Möglichkeit einer Schwangerschaft ausgehen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Absehen von der Eintragung eines Nacherbenvermerks

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundbuchamt darf annehmen, dass eine 59-jährige Frau noch schwanger werden kann

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Nacherbenvermerk im Grundbuch hängt von der Gebärfähigkeit einer Frau ab

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Absehen von der Eintragung eines Nacherbenvermerks

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Nachlass Hauseigentum: Grundbuchamt darf annehmen, dass eine 59-jährige Frau noch schwanger werden kann

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Berücksichtigung noch unbekannter Nacherben durch Grundbuchamt

Verfahrensgang

  • AG Ibbenbüren - RI-74
  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 15 W 514/15

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 57
  • FamRZ 2016, 941
  • Rpfleger 2016, 343
  • ZEV 2016, 200
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 18.04.2011 - 15 W 518/10

    Voraussetzungen und Erforderlichkeit der Eintragung eines Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 15 W 514/15
    Hierin liegt keine unzulässige tatsächliche Bedingung im Sinne des § 16 Abs. 1 GBO, sondern eine verfahrensinterne Bedingtheit, die als solche zulässig ist, wie sich nicht zuletzt aus der Bestimmung des § 16 Abs. 2 GBO ergibt (Senat, Beschluss vom 18.04.2011 - 15 W 518/10 - ZEV 2011, 589).

    In dieser Situation würde das Verlangen nach einem Erbschein einen Weg zur Behebung des Eintragungshindernisses aufzeigen, der sowohl aus der Sicht des Grundbuchamtes als auch derjenigen der Beteiligten keinen Erfolg verspricht und daher untunlich ist (Senat ZEV 2011, 589).

  • OLG Hamm, 11.02.1997 - 15 W 439/96

    Löschung des Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 15 W 514/15
    Der Senat hat in der von der Beteiligten zitierten Entscheidung vom 11.02.1997 (15 W 439/96 - FGPrax 1997, 128) auch keinen entsprechenden allgemeinen Erfahrungssatz aufgestellt, der im Lichte der zwischenzeitlichen Entwicklung bei den Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung noch Geltung beanspruchen könnte.
  • OLG Hamm, 14.01.1976 - 15 W 299/75
    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 15 W 514/15
    Daher entspricht es allgemeiner Auffassung, dass auch die bedingte oder befristete Einsetzung eines Nacherben nach § 51 GBO eintragungspflichtig ist (OLG Braunschweig Rechtspfleger 1991, 204; Senat OLGZ 1976, 180; Demharter, GBO, 29. Auflage, § 51 Rn.3; Beckscher Online Kommentar zur GBO-Zeiser, Stand 1.09.2015, § 51 Rn.20).
  • OLG Hamm, 05.11.2019 - 15 W 342/19

    Anordnung einer Nacherbfolge; Eintragung des Nacherbenvermerks

    Hierin liegt keine unzulässige tatsächliche Bedingung im Sinne des § 16 Abs. 1 GBO, sondern eine verfahrensinterne Bedingtheit, die als solche zulässig ist, wie sich nicht zuletzt aus der Bestimmung des § 16 Abs. 2 GBO ergibt (Senat Beschluss vom 18.04.2011 - 15 W 518/10 - ZEV 2011; Senat im Beschluss vom 15.12.2015 - 15 W 514/15 - ZEV 2016, 200).
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